„Seit dem 1. März 2011 ist das Landesgesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Landestariftreuegesetz - LTTG) in Kraft. Damit haben wir ein klares Zeichen gegen Sozialdumping und für faire Löhne in Rheinland-Pfalz gesetzt. Mit dem Gesetz sind Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, verpflichtet, den geltenden Lohn- und Gehaltstarif zu zahlen“, erklären der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Hendrik Hering, und die Vorsitzende des Arbeitskreises für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Kathrin Anklam-Trapp.
Mit dem Landestariftreuegesetz wurde die Grundlage dafür geschaffen, Lohndumping und daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen entgegenzuwirken. Die Festlegung eines Mindestentgeltes von 8, 50 Euro ist damit verbunden.
Hering und Anklam-Trapp: „Die Festlegung eines Mindestentgelts macht faire öffentliche Ausschreibungen und faire Bezahlung möglich. Das Tariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Niedriglohnbereich zurück zu drängen. Zur Verhinderung von Lohndumping und zur Sicherung fairer und auskömmlicher Löhne in Deutschland ist und bleibt die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns unser Ziel. Dies entspricht dem Willen der Mehrheit der Bevölkerung. Deutschland ist leider nach wie vor eines der wenigen europäischen Länder, in dem es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. In Rheinland-Pfalz haben wir gehandelt. Der Bund verweigert sich einem Mindestlohn leider noch immer.“