„Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“

Veröffentlicht am 03.11.2008 in Ankündigungen

Einladung zur Informationsveranstaltung
am 10. November 2008, 19.30 Uhr
Hotel Kristall, Bad Marienberg, Goethestraße 23

Die Vollmachtserteilung an eine Person des Vertrauens im Rahmen einer Vorsorgevollmacht vermeidet im Fall der Geschäftsunfähigkeit oder Hilflosigkeit auf Grund von Alter oder Krankheit das gerichtliche Betreuungsverfahren. Mit der Betreuungsverfügung benennt man eine Person, die im Bedarfsfall zum Betreuer bestellt werden soll. Der Notar und Justizrat Bernhard Fuchs aus Westerburg wird zum Thema referieren und Ihre Fragen beantworten. Für Rückfragen steht der stv. SPD Gemeindeverbandsvorsitzende Thomas Mockenhaupt unter der Telefonnummer 0178/3039097 zur Verfügung

 

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